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Bayern Landkreis Regensburg Beratzhausen

Hebesätze Beratzhausen

Landkreis Regensburg · AGS 09375118 · 5.641 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Beratzhausen, M

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Beratzhausen beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Landkreis Regensburg liegt bei 350 % und damit auf demselben Wert.

Wo Beratzhausen im Vergleich steht

Der Wert von 350 % ordnet Beratzhausen im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 494-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Beratzhausen im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Beratzhausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Beratzhausen 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Regensburg 350 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 41 Gemeinden im Landkreis Regensburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Beratzhausen auf Platz 21, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Regensburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Beratzhausen Grundsteuer B
Pielenhofen 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Sünching 350 % 0 Prozentpunkte 310 %
Thalmassing 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Wiesent 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Wolfsegg 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Beratzhausen konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Beratzhausen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Beratzhausen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Beratzhausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Beratzhausen?

Beratzhausen setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Beratzhausen?

Beratzhausen setzt die Grundsteuer B auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Beratzhausen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Beratzhausen liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Beratzhausen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Beratzhausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.