Schleswig-Holstein › Kreis Nordfriesland ›Südermarsch
Hebesätze Südermarsch
Für Südermarsch ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Der Median Kreis Nordfriesland liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.
Wie Südermarsch bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Südermarsch im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 310 % setzen bundesweit 270 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 64 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.035-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Südermarsch ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Südermarsch | 310 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Nordfriesland | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −70 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −70 Prozentpunkte |
Von 133 Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Südermarsch auf Platz 1, von unten gezählt.
Wie die Umgebung von Südermarsch liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Südermarsch | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Kampen (Sylt) | 310 % | 0 Prozentpunkte | 325 % |
| List auf Sylt | 310 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Ahrenviöl | 320 % | +10 Prozentpunkte | 290 % |
| Oster-Ohrstedt | 320 % | +10 Prozentpunkte | 290 % |
| Westerhever | 320 % | +10 Prozentpunkte | 370 % |
Was der Hebesatz in Südermarsch in Euro bedeutet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 310 % ergibt das 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Südermarsch nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Südermarsch noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Wie viel Gewerbesteuer in Südermarsch tatsächlich eingeht
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 895.737 Euro | 6.177 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 101.128 Euro | 697 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 145 | |
Auf jeden Einwohner entfielen in Südermarsch im Berichtsjahr 2024 6.177 Euro Gewerbesteuer. Der Median über alle Gemeinden beträgt 383 Euro; Südermarsch liegt über diesem Wert. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Bei 145 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Südermarsch
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Südermarsch?
Südermarsch setzt 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.361,75 Euro im Jahr.
Ist die Gewerbesteuer in Südermarsch hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Südermarsch liegt 70 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Südermarsch durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.