Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Schleswig-Holstein Kreis Nordfriesland Kampen (Sylt)

Hebesätze Kampen (Sylt)

Kreis Nordfriesland · AGS 01054061 · 488 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kampen (Sylt) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 310 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Kreis Nordfriesland liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Wie Kampen (Sylt) zum Landesdurchschnitt liegt

Kampen (Sylt) liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 270 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 310 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 64 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 693-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Kampen (Sylt) im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kampen (Sylt), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kampen (Sylt) 310 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Nordfriesland 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 133 Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kampen (Sylt) auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Kampen (Sylt) liegt

Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kampen (Sylt) Grundsteuer B
List auf Sylt 310 % 0 Prozentpunkte 330 %
Südermarsch 310 % 0 Prozentpunkte
Ahrenviöl 320 % +10 Prozentpunkte 290 %
Oster-Ohrstedt 320 % +10 Prozentpunkte 290 %
Westerhever 320 % +10 Prozentpunkte 370 %

Was die Gewerbesteuer in Kampen (Sylt) konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 310 % Hebesatz sind 10.361,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Kampen (Sylt), auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Kampen (Sylt) noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kampen (Sylt)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kampen (Sylt)?

Der Hebesatz liegt bei 310 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.361,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kampen (Sylt)?

Die Grundsteuer B liegt bei 325 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Kampen (Sylt) hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Nordfriesland von 380 % liegt Kampen (Sylt) 70 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Kampen (Sylt) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kampen (Sylt)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.