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Rheinland-Pfalz Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm Strickscheid

Hebesätze Strickscheid

Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm · AGS 07232315 · 33 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Strickscheid setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wie Strickscheid bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Strickscheid im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.284-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Strickscheid vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Strickscheid, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Strickscheid 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 234 Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Strickscheid auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Strickscheid mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Strickscheid Grundsteuer B
Alsdorf 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Altscheid 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Ammeldingen bei Neuerburg 380 % 0 Prozentpunkte 500 %
Auw an der Kyll 380 % 0 Prozentpunkte 518 %
Auw bei Prüm 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Strickscheid anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Strickscheid beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Strickscheid und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Strickscheid ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Strickscheid

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Strickscheid?

In Strickscheid gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Strickscheid?

Strickscheid setzt die Grundsteuer B auf 365 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Strickscheid hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Strickscheid liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Strickscheid per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Strickscheid
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.