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Brandenburg Landkreis Dahme-Spreewald Straupitz

Hebesätze Straupitz

Landkreis Dahme-Spreewald · AGS 12061476 · 929 Einwohner

Gewerbesteuer
316 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Straupitz beträgt 316 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 430 %. Der Median Landkreis Dahme-Spreewald liegt bei 320 %, die Differenz beträgt 4 Prozentpunkte.

Wie Straupitz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Straupitz im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 316 % setzen bundesweit 5 Gemeinden fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 120 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 276-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Straupitz im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Straupitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Straupitz 316 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Dahme-Spreewald 320 % Berichtsjahr 2024 −4 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −64 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Straupitz auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Straupitz

Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Straupitz Grundsteuer B
Drahnsdorf 320 % +4 Prozentpunkte 405 %
Golßen 320 % +4 Prozentpunkte 400 %
Groß Köris 320 % +4 Prozentpunkte 310 %
Heideblick 320 % +4 Prozentpunkte 400 %
Kasel-Golzig 320 % +4 Prozentpunkte 405 %

Gewerbesteuer in Straupitz an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 316 % ergibt das 10.562,30 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.139,20 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Straupitz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Straupitz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Straupitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Straupitz?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 316 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.562,30 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Straupitz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 430 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Straupitz hoch?

Gemessen am Median Landkreis Dahme-Spreewald von 320 % liegt der Satz von Straupitz 4 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Straupitz durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Straupitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.