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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Strande

Hebesätze Strande

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058157 · 1.536 Einwohner

Gewerbesteuer
275 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Strande gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 275 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 61 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Strande hoch?

3 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 275 % fest. Damit liegt Strande im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 4 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 279-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Strande im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Strande, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Strande 275 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 −61 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −105 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Strande auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Strande mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Strande Grundsteuer B
Altenhof 270 % −5 Prozentpunkte 270 %
Heinkenborstel 300 % +25 Prozentpunkte 332 %
Hörsten 300 % +25 Prozentpunkte 250 %
Rickert 300 % +25 Prozentpunkte 250 %
Thumby 250 % −25 Prozentpunkte 200 %

Was die Gewerbesteuer in Strande konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 275 %, also 9.191,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.509,63 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Strande beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Strande, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Strande noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Strande

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Strande?

Strande setzt 275 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 9.191,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Strande?

Die Grundsteuer B liegt bei 390 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Strande hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 336 %. Strande liegt 61 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Strande legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Strande
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.