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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Heinkenborstel

Hebesätze Heinkenborstel

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058074 · 141 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
332 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
332 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Heinkenborstel setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 332 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 36 Prozentpunkte.

Wie Heinkenborstel zum Landesdurchschnitt liegt

Heinkenborstel liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 300 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 21 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.030-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Heinkenborstel vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Heinkenborstel, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Heinkenborstel 300 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 −36 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Heinkenborstel auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Heinkenborstel mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Heinkenborstel Grundsteuer B
Hörsten 300 % 0 Prozentpunkte 250 %
Rickert 300 % 0 Prozentpunkte 250 %
Arpsdorf 310 % +10 Prozentpunkte 290 %
Brammer 310 % +10 Prozentpunkte 330 %
Brinjahe 310 % +10 Prozentpunkte 260 %

Wie viel Gewerbesteuer in Heinkenborstel anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 300 % Hebesatz sind 10.027,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Heinkenborstel beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Heinkenborstel und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Heinkenborstel ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Heinkenborstel

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Heinkenborstel?

In Heinkenborstel gilt ein Hebesatz von 300 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.027,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Heinkenborstel?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 332 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Heinkenborstel hoch?

Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %. Heinkenborstel liegt damit 36 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Heinkenborstel durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Heinkenborstel
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.