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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Altenhof

Hebesätze Altenhof

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058004 · 330 Einwohner

Gewerbesteuer
270 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
270 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
270 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Altenhof setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 270 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 270 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 66 Prozentpunkte.

Wie Altenhof bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Altenhof im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 270 % setzen bundesweit 6 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 3 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 837-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Altenhof nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Altenhof, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Altenhof 270 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 −66 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −110 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Altenhof auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Altenhof liegt

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Altenhof Grundsteuer B
Strande 275 % +5 Prozentpunkte 390 %
Thumby 250 % −20 Prozentpunkte 200 %
Heinkenborstel 300 % +30 Prozentpunkte 332 %
Hörsten 300 % +30 Prozentpunkte 250 %
Rickert 300 % +30 Prozentpunkte 250 %

Ein Rechenbeispiel für Altenhof

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 270 % ergibt das 9.024,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.676,75 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Altenhof legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Altenhof fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Altenhof

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Altenhof?

Der Hebesatz liegt bei 270 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 9.024,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Altenhof?

270 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Altenhof hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 % liegt Altenhof 66 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Altenhof durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Altenhof
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.