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Hebesätze Stolpe
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Stolpe beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Kreis Plön liegt bei 370 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Stolpe bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Stolpe im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 598 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 311-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Stolpe vorliegen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Stolpe | 370 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Plön | 370 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
Von 85 Gemeinden im Kreis Plön mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stolpe auf Platz 42, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Stolpe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Stolpe | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Kirchbarkau | 370 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Krokau | 370 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Lehmkuhlen | 370 % | 0 Prozentpunkte | 368 % |
| Panker | 370 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Postfeld | 370 % | 0 Prozentpunkte | 368 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Stolpe anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Stolpe und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Stolpe ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stolpe
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stolpe?
Der Hebesatz liegt bei 370 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.367,25 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stolpe?
370 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Stolpe hoch?
Der Median Kreis Plön liegt bei 370 %. Stolpe liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Stolpe selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.