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Schleswig-Holstein Kreis Plön Lehmkuhlen

Hebesätze Lehmkuhlen

Kreis Plön · AGS 01057046 · 1.289 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
368 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
371 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

370 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Lehmkuhlen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 368 %. Der Median Kreis Plön liegt bei 370 % und damit auf demselben Wert.

Wie Lehmkuhlen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Lehmkuhlen im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 370 % setzen bundesweit 315 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 598 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 317-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Lehmkuhlen im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Lehmkuhlen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Lehmkuhlen 370 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Plön 370 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 85 Gemeinden im Kreis Plön mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Lehmkuhlen auf Platz 42, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Plön mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Lehmkuhlen Grundsteuer B
Kirchbarkau 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Krokau 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Panker 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Postfeld 370 % 0 Prozentpunkte 368 %
Schönkirchen 370 % 0 Prozentpunkte 425 %

Was die Gewerbesteuer in Lehmkuhlen konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 370 % ergibt das 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Lehmkuhlen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Lehmkuhlen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Lehmkuhlen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Lehmkuhlen?

370 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.367,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Lehmkuhlen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 368 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Lehmkuhlen hoch?

Lehmkuhlen liegt genau darauf, gemessen am Median Kreis Plön von 370 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Lehmkuhlen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Lehmkuhlen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.