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Hebesätze Kirchbarkau
370 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Kirchbarkau aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Kreis Plön liegt bei 370 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Kirchbarkau bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Kirchbarkau im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 598 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 492-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Kirchbarkau ausweisen
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Kirchbarkau | 370 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Plön | 370 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −10 Prozentpunkte |
Von 85 Gemeinden im Kreis Plön mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kirchbarkau auf Platz 42, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Kirchbarkau
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Kirchbarkau | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Krokau | 370 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Lehmkuhlen | 370 % | 0 Prozentpunkte | 368 % |
| Panker | 370 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Postfeld | 370 % | 0 Prozentpunkte | 368 % |
| Schönkirchen | 370 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
Was der Hebesatz in Kirchbarkau in Euro bedeutet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Kirchbarkau nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Kirchbarkau noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Kirchbarkau
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 94.193 Euro | 115 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 8.908 Euro | 11 Euro |
| Grundsteuer B | 130.551 Euro | 159 Euro |
| Grundsteuer A | 1.942 Euro | 2 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 821 | |
Je Einwohner flossen Kirchbarkau im Berichtsjahr 2024 115 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Bei 821 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kirchbarkau
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kirchbarkau?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kirchbarkau?
390 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Kirchbarkau hoch?
Kirchbarkau liegt genau darauf, gemessen am Median Kreis Plön von 370 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Kirchbarkau durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.