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Bayern Landkreis Lindau (Bodensee) Stiefenhofen

Hebesätze Stiefenhofen

Landkreis Lindau (Bodensee) · AGS 09776127 · 1.907 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Stiefenhofen beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 440 %. Der Median Landkreis Lindau (Bodensee) liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Stiefenhofen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Stiefenhofen im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 320 % setzen bundesweit 435 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.388-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Stiefenhofen ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stiefenhofen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stiefenhofen 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lindau (Bodensee) 335 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stiefenhofen auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stiefenhofen Grundsteuer B
Bodolz 320 % 0 Prozentpunkte 330 %
Oberreute 320 % 0 Prozentpunkte 440 %
Scheidegg 330 % +10 Prozentpunkte 380 %
Weißensberg 330 % +10 Prozentpunkte 330 %
Weiler-Simmerberg 335 % +15 Prozentpunkte 390 %

Was der Hebesatz in Stiefenhofen in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 320 % ergibt das 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Stiefenhofen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Stiefenhofen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stiefenhofen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stiefenhofen?

Stiefenhofen setzt 320 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.696,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stiefenhofen?

Stiefenhofen setzt die Grundsteuer B auf 440 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Stiefenhofen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 335 %. Stiefenhofen liegt 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Stiefenhofen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Stiefenhofen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.