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Bayern Landkreis Lindau (Bodensee) Weiler-Simmerberg

Hebesätze Weiler-Simmerberg

Landkreis Lindau (Bodensee) · AGS 09776129 · 6.528 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Weiler-Simmerberg, M

Gewerbesteuer
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Weiler-Simmerberg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 335 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Lindau (Bodensee) liegt bei 335 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Weiler-Simmerberg hoch?

34 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 335 % fest. Damit liegt Weiler-Simmerberg im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 819 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 414-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Weiler-Simmerberg im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Weiler-Simmerberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Weiler-Simmerberg 335 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lindau (Bodensee) 335 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −45 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Weiler-Simmerberg auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Weiler-Simmerberg liegt

Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Weiler-Simmerberg Grundsteuer B
Lindenberg i.Allgäu 340 % +5 Prozentpunkte 360 %
Scheidegg 330 % −5 Prozentpunkte 380 %
Weißensberg 330 % −5 Prozentpunkte 330 %
Bodolz 320 % −15 Prozentpunkte 330 %
Heimenkirch 350 % +15 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Weiler-Simmerberg konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 335 %, also 11.197,38 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Weiler-Simmerberg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Weiler-Simmerberg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Weiler-Simmerberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Weiler-Simmerberg?

Der Hebesatz liegt bei 335 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.197,38 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Weiler-Simmerberg?

Weiler-Simmerberg setzt die Grundsteuer B auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Weiler-Simmerberg hoch?

Weiler-Simmerberg liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Lindau (Bodensee) von 335 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Weiler-Simmerberg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Weiler-Simmerberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.