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Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis Stetten

Hebesätze Stetten

Donnersbergkreis · AGS 07333076 · 665 Einwohner

Gewerbesteuer
386 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
650 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Stetten setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 386 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 650 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Wie Stetten bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Stetten im vierten Fünftel. Denselben Satz von 386 % setzen bundesweit 4 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.557 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.005-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Stetten vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stetten, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stetten 386 % Berichtsjahr 2024
Median Donnersbergkreis 389 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +6 Prozentpunkte

Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stetten auf Platz 40, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Donnersbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stetten Grundsteuer B
Gaugrehweiler 385 % −1 Prozentpunkte 500 %
Gerbach 385 % −1 Prozentpunkte 506 %
Bubenheim 383 % −3 Prozentpunkte 394 %
Dielkirchen 389 % +3 Prozentpunkte 600 %
Biedesheim 381 % −5 Prozentpunkte 500 %

Wie viel Gewerbesteuer in Stetten anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 386 % ergibt das 12.902,05 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 200,55 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Stetten und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Stetten ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stetten

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stetten?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 386 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.902,05 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stetten?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 650 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Stetten hoch?

Stetten liegt 3 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Donnersbergkreis von 389 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Stetten durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Stetten
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.