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Rheinland-Pfalz Donnersbergkreis Bubenheim

Hebesätze Bubenheim

Donnersbergkreis · AGS 07333012 · 435 Einwohner

Gewerbesteuer
383 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
394 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Bubenheim ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 383 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 394 %. Der Median Donnersbergkreis liegt bei 389 %, die Differenz beträgt 6 Prozentpunkte.

Was der Wert für Bubenheim bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bubenheim im vierten Fünftel; der Satz von 383 % kommt insgesamt 13 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.448 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.374-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bubenheim vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bubenheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bubenheim 383 % Berichtsjahr 2024
Median Donnersbergkreis 389 % Berichtsjahr 2024 −6 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +3 Prozentpunkte

Von 81 Gemeinden im Donnersbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bubenheim auf Platz 37, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Bubenheim

Gemeinden im Donnersbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bubenheim Grundsteuer B
Biedesheim 381 % −2 Prozentpunkte 500 %
Gaugrehweiler 385 % +2 Prozentpunkte 500 %
Gerbach 385 % +2 Prozentpunkte 506 %
Alsenz 380 % −3 Prozentpunkte 660 %
Bischheim 380 % −3 Prozentpunkte 500 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bubenheim anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 383 % sind das 12.801,78 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 100,27 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bubenheim und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bubenheim ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bubenheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bubenheim?

383 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.801,78 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bubenheim?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 394 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bubenheim hoch?

Bubenheim liegt 6 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Donnersbergkreis von 389 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Bubenheim. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Bubenheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.