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Brandenburg Landkreis Dahme-Spreewald Steinreich

Hebesätze Steinreich

Landkreis Dahme-Spreewald · AGS 12061471 · 510 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
620 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Steinreich beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Dahme-Spreewald liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Wo Steinreich im Vergleich steht

Der Wert von 320 % ordnet Steinreich im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 434 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Brandenburg steht die Gemeinde auf Platz 128 von 413, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 378-grösste von 413 Gemeinden des Landes.

Steinreich im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinreich, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinreich 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Dahme-Spreewald 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinreich auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinreich Grundsteuer B
Drahnsdorf 320 % 0 Prozentpunkte 405 %
Golßen 320 % 0 Prozentpunkte 400 %
Groß Köris 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Heideblick 320 % 0 Prozentpunkte 400 %
Kasel-Golzig 320 % 0 Prozentpunkte 405 %

Gewerbesteuer in Steinreich an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 320 % macht daraus 10.696,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Steinreich selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Steinreich noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinreich

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinreich?

In Steinreich gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinreich?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Steinreich hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 320 %. Steinreich liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Steinreich per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Steinreich
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.