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Bayern Landkreis Ebersberg Steinhöring

Hebesätze Steinhöring

Landkreis Ebersberg · AGS 09175137 · 4.071 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

320 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Steinhöring aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Ebersberg liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Steinhöring hoch?

435 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 320 % fest. Damit liegt Steinhöring im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 734-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Steinhöring nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinhöring, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinhöring 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ebersberg 330 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Ebersberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinhöring auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Steinhöring liegt

Gemeinden im Landkreis Ebersberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinhöring Grundsteuer B
Forstinning 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Vaterstetten 320 % 0 Prozentpunkte 390 %
Baiern 330 % +10 Prozentpunkte 350 %
Bruck 310 % −10 Prozentpunkte 330 %
Glonn 310 % −10 Prozentpunkte 350 %

Ein Rechenbeispiel für Steinhöring

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 320 %, also 10.696,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Steinhöring legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Steinhöring fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinhöring

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinhöring?

In Steinhöring gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinhöring?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Steinhöring hoch?

Der Median Landkreis Ebersberg liegt bei 330 %. Steinhöring liegt damit 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Steinhöring. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Steinhöring
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.