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Bayern Landkreis Ebersberg Forstinning

Hebesätze Forstinning

Landkreis Ebersberg · AGS 09175118 · 3.945 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Forstinning gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Ebersberg liegt bei 330 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Forstinning im Vergleich steht

Der Wert von 320 % ordnet Forstinning im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 434 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 762-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Forstinning vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Forstinning, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Forstinning 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ebersberg 330 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Ebersberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Forstinning auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Ebersberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Forstinning Grundsteuer B
Steinhöring 320 % 0 Prozentpunkte 320 %
Vaterstetten 320 % 0 Prozentpunkte 390 %
Baiern 330 % +10 Prozentpunkte 350 %
Bruck 310 % −10 Prozentpunkte 330 %
Glonn 310 % −10 Prozentpunkte 350 %

Wie viel Gewerbesteuer in Forstinning anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 320 % macht daraus 10.696,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Forstinning und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Forstinning ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Forstinning

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Forstinning?

In Forstinning gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Forstinning?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Forstinning hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 330 %. Forstinning liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Forstinning durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Forstinning
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.