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Baden-Württemberg Landkreis Ludwigsburg Steinheim an der Murr

Hebesätze Steinheim an der Murr

Landkreis Ludwigsburg · AGS 08118070 · 12.147 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Steinheim an der Murr, Stadt

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
445 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Steinheim an der Murr aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 445 %. Der Median Landkreis Ludwigsburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Steinheim an der Murr bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Steinheim an der Murr im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 204-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Steinheim an der Murr vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinheim an der Murr, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinheim an der Murr 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigsburg 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinheim an der Murr auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Steinheim an der Murr liegt

Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinheim an der Murr Grundsteuer B
Erdmannhausen 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Freudental 360 % 0 Prozentpunkte 430 %
Großbottwar 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Hessigheim 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Löchgau 360 % 0 Prozentpunkte 360 %

Wie viel Gewerbesteuer in Steinheim an der Murr anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Steinheim an der Murr und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Steinheim an der Murr ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinheim an der Murr

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinheim an der Murr?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinheim an der Murr?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 445 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Steinheim an der Murr hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Ludwigsburg von 380 % liegt Steinheim an der Murr 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Steinheim an der Murr selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Steinheim an der Murr
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.