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Baden-Württemberg Landkreis Ludwigsburg Großbottwar

Hebesätze Großbottwar

Landkreis Ludwigsburg · AGS 08118021 · 8.457 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Großbottwar, Stadt

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Großbottwar gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Ludwigsburg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Großbottwar bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Großbottwar im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 360 % setzen bundesweit 514 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 314-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Großbottwar vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großbottwar, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großbottwar 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigsburg 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großbottwar auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Großbottwar mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Ludwigsburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großbottwar Grundsteuer B
Erdmannhausen 360 % 0 Prozentpunkte 350 %
Freudental 360 % 0 Prozentpunkte 430 %
Hessigheim 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Löchgau 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Oberriexingen 360 % 0 Prozentpunkte 380 %

Wie viel Gewerbesteuer in Großbottwar anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 360 % ergibt das 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Großbottwar beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Großbottwar und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Großbottwar ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großbottwar

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großbottwar?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.033,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großbottwar?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Großbottwar hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Großbottwar liegt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Großbottwar selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Großbottwar
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.