Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Baden-Württemberg Landkreis Heidenheim Steinheim am Albuch

Hebesätze Steinheim am Albuch

Landkreis Heidenheim · AGS 08135032 · 8.808 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

360 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Steinheim am Albuch aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Heidenheim liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Steinheim am Albuch hoch?

514 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 360 % fest. Damit liegt Steinheim am Albuch im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 540 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 298-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Steinheim am Albuch im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinheim am Albuch, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinheim am Albuch 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Heidenheim 370 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Landkreis Heidenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinheim am Albuch auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Steinheim am Albuch

Gemeinden im Landkreis Heidenheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinheim am Albuch Grundsteuer B
Königsbronn 360 % 0 Prozentpunkte 360 %
Niederstotzingen 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Hermaringen 355 % −5 Prozentpunkte 360 %
Sontheim an der Brenz 355 % −5 Prozentpunkte 360 %
Dischingen 370 % +10 Prozentpunkte 410 %

Gewerbesteuer in Steinheim am Albuch an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 360 %, also 12.033,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Steinheim am Albuch selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Steinheim am Albuch noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinheim am Albuch

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinheim am Albuch?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinheim am Albuch?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 390 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Steinheim am Albuch hoch?

Steinheim am Albuch liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Heidenheim von 370 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Steinheim am Albuch selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Steinheim am Albuch
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.