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Baden-Württemberg Landkreis Heidenheim Hermaringen

Hebesätze Hermaringen

Landkreis Heidenheim · AGS 08135021 · 2.277 Einwohner

Gewerbesteuer
355 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

355 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Hermaringen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Heidenheim liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Hermaringen bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Hermaringen im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 355 % setzen bundesweit 56 Gemeinden fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 519 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 883-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Hermaringen im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Hermaringen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Hermaringen 355 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Heidenheim 370 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte

Von 11 Gemeinden im Landkreis Heidenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hermaringen auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Hermaringen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Heidenheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Hermaringen Grundsteuer B
Sontheim an der Brenz 355 % 0 Prozentpunkte 360 %
Königsbronn 360 % +5 Prozentpunkte 360 %
Niederstotzingen 360 % +5 Prozentpunkte 400 %
Steinheim am Albuch 360 % +5 Prozentpunkte 390 %
Dischingen 370 % +15 Prozentpunkte 410 %

Was die Gewerbesteuer in Hermaringen konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 355 % ergibt das 11.865,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Hermaringen beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Hermaringen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Hermaringen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hermaringen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hermaringen?

355 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.865,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hermaringen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Hermaringen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Hermaringen liegt 15 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Hermaringen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Hermaringen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.