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Hebesätze Steinfeld
Für Steinfeld ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 275 %. Der Median Landkreis Main-Spessart liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.
Was der Wert für Steinfeld bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Steinfeld im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.278-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Steinfeld im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Steinfeld | 320 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Main-Spessart | 345 % | Berichtsjahr 2024 | −25 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
Von 40 Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinfeld auf Platz 3, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Steinfeld
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Steinfeld | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Birkenfeld | 320 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Frammersbach | 320 % | 0 Prozentpunkte | 480 % |
| Gössenheim | 320 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Neuendorf | 320 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Neustadt a.Main | 320 % | 0 Prozentpunkte | 325 % |
Was die Gewerbesteuer in Steinfeld konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Steinfeld, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Steinfeld noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinfeld
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinfeld?
320 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.696,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinfeld?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 275 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Steinfeld hoch?
Der Median Landkreis Main-Spessart liegt bei 345 %. Steinfeld liegt damit 25 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Steinfeld selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.