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Bayern Landkreis Main-Spessart Neustadt a.Main

Hebesätze Neustadt a.Main

Landkreis Main-Spessart · AGS 09677166 · 1.263 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Neustadt a.Main gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Landkreis Main-Spessart liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Was der Wert für Neustadt a.Main bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Neustadt a.Main im niedrigsten Fünftel; der Satz von 320 % kommt insgesamt 435 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.759-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Neustadt a.Main im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Neustadt a.Main, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Neustadt a.Main 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Main-Spessart 345 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 40 Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Neustadt a.Main auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Neustadt a.Main mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Main-Spessart mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Neustadt a.Main Grundsteuer B
Birkenfeld 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Frammersbach 320 % 0 Prozentpunkte 480 %
Gössenheim 320 % 0 Prozentpunkte 350 %
Neuendorf 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Partenstein 320 % 0 Prozentpunkte 325 %

Gewerbesteuer in Neustadt a.Main an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 320 % sind das 10.696,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Neustadt a.Main beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Neustadt a.Main selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Neustadt a.Main noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Neustadt a.Main

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Neustadt a.Main?

In Neustadt a.Main gilt ein Hebesatz von 320 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.696,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Neustadt a.Main?

Die Grundsteuer B liegt bei 325 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Neustadt a.Main hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 345 %. Neustadt a.Main liegt 25 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Neustadt a.Main per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Neustadt a.Main
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.