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Rheinland-Pfalz Landkreis Altenkirchen (Westerwald) Steinebach/Sieg

Hebesätze Steinebach/Sieg

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) · AGS 07132107 · 1.304 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Steinebach/Sieg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 420 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Steinebach/Sieg bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Steinebach/Sieg im höchsten Fünftel; der Satz von 420 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 534-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Steinebach/Sieg vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinebach/Sieg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinebach/Sieg 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 420 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinebach/Sieg auf Platz 55, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinebach/Sieg Grundsteuer B
Berod bei Hachenburg 420 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dickendorf 420 % 0 Prozentpunkte 490 %
Eichelhardt 420 % 0 Prozentpunkte 490 %
Elkenroth 420 % 0 Prozentpunkte 530 %
Ersfeld 420 % 0 Prozentpunkte 520 %

Wie viel Gewerbesteuer in Steinebach/Sieg anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 420 % sind das 14.038,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Steinebach/Sieg und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Steinebach/Sieg ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinebach/Sieg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinebach/Sieg?

In Steinebach/Sieg gilt ein Hebesatz von 420 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.038,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinebach/Sieg?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Steinebach/Sieg hoch?

Gemessen am Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) von 420 % liegt der Satz von Steinebach/Sieg genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Steinebach/Sieg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Steinebach/Sieg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.