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Rheinland-Pfalz Landkreis Altenkirchen (Westerwald) Ersfeld

Hebesätze Ersfeld

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) · AGS 07132027 · 70 Einwohner

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
520 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ersfeld beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 520 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 % und damit auf demselben Wert.

Wie Ersfeld bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ersfeld im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 420 % setzen bundesweit 243 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.125 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.228-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ersfeld im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ersfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ersfeld 420 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 420 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ersfeld auf Platz 55, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Ersfeld

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ersfeld Grundsteuer B
Berod bei Hachenburg 420 % 0 Prozentpunkte 465 %
Dickendorf 420 % 0 Prozentpunkte 490 %
Eichelhardt 420 % 0 Prozentpunkte 490 %
Elkenroth 420 % 0 Prozentpunkte 530 %
Eulenberg 420 % 0 Prozentpunkte 535 %

Was die Gewerbesteuer in Ersfeld konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 420 % ergibt das 14.038,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ersfeld, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ersfeld noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ersfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ersfeld?

In Ersfeld gilt ein Hebesatz von 420 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 14.038,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ersfeld?

520 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Ersfeld hoch?

Ersfeld liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) von 420 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Ersfeld selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Ersfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.