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Bayern Landkreis Kronach Steinbach a.Wald

Hebesätze Steinbach a.Wald

Landkreis Kronach · AGS 09476175 · 3.079 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Steinbach a.Wald beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Kronach liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Steinbach a.Wald hoch?

243 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 300 % fest. Damit liegt Steinbach a.Wald im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 47 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 984-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Steinbach a.Wald im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinbach a.Wald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinbach a.Wald 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kronach 335 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 18 Gemeinden im Landkreis Kronach mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinbach a.Wald auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Steinbach a.Wald mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Kronach mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinbach a.Wald Grundsteuer B
Stockheim 310 % +10 Prozentpunkte 310 %
Küps 320 % +20 Prozentpunkte 330 %
Pressig 320 % +20 Prozentpunkte 330 %
Marktrodach 330 % +30 Prozentpunkte 350 %
Tettau 330 % +30 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Steinbach a.Wald konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 300 %, also 10.027,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Steinbach a.Wald beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Steinbach a.Wald, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Steinbach a.Wald noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinbach a.Wald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinbach a.Wald?

Der Hebesatz liegt bei 300 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.027,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinbach a.Wald?

Steinbach a.Wald setzt die Grundsteuer B auf 310 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Steinbach a.Wald hoch?

Steinbach a.Wald liegt 35 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Kronach von 335 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Steinbach a.Wald. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Steinbach a.Wald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.