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Hebesätze Steimel
In Steimel gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wie Steimel zum Landesdurchschnitt liegt
Steimel liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 528-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Steimel im Überblick
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Steimel | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Neuwied | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 62 Gemeinden im Landkreis Neuwied mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steimel auf Platz 13, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Steimel | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Breitscheid | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bruchhausen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 520 % |
| Dattenberg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Datzeroth | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Dierdorf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Was die Gewerbesteuer in Steimel konkret kostet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo die Festsetzung für Steimel nachzulesen ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Steimel, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Steimel noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steimel
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steimel?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steimel?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Steimel hoch?
Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 %. Steimel liegt damit genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Steimel selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
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