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Hebesätze Dierdorf
Für Dierdorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Neuwied liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Dierdorf hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Dierdorf im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 107-größte von 2.301 Gemeinden des Landes.
Dierdorf im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Dierdorf | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Neuwied | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 62 Gemeinden im Landkreis Neuwied mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Dierdorf auf Platz 13, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Dierdorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Dierdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Breitscheid | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bruchhausen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 520 % |
| Dattenberg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Datzeroth | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Ehlscheid | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Dierdorf an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Dierdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Dierdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Dierdorf
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 2.416.113 Euro | 390 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 222.537 Euro | 36 Euro |
| Grundsteuer B | 1.050.205 Euro | 170 Euro |
| Grundsteuer A | 28.023 Euro | 5 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 6.192 | |
Je Einwohner flossen Dierdorf im Berichtsjahr 2024 390 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Rheinland-Pfalz liegt der Median bei 212 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Dierdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Dierdorf?
In Dierdorf gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Dierdorf?
Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Dierdorf hoch?
Dierdorf liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Neuwied von 380 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Dierdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.