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Bayern Landkreis Traunstein Staudach-Egerndach

Hebesätze Staudach-Egerndach

Landkreis Traunstein · AGS 09189146 · 1.185 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

330 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Staudach-Egerndach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Traunstein liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Staudach-Egerndach zum Landesdurchschnitt liegt

Staudach-Egerndach liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 429 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 330 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.815-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Staudach-Egerndach vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Staudach-Egerndach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Staudach-Egerndach 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Traunstein 350 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Traunstein mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Staudach-Egerndach auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Staudach-Egerndach liegt

Gemeinden im Landkreis Traunstein mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Staudach-Egerndach Grundsteuer B
Altenmarkt a.d.Alz 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Chieming 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Fridolfing 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Nußdorf 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Seeon-Seebruck 330 % 0 Prozentpunkte 330 %

Wie viel Gewerbesteuer in Staudach-Egerndach anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 330 % Hebesatz sind 11.030,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Staudach-Egerndach und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Staudach-Egerndach ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Staudach-Egerndach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Staudach-Egerndach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Staudach-Egerndach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Staudach-Egerndach hoch?

Der Median Landkreis Traunstein liegt bei 350 %. Staudach-Egerndach liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Staudach-Egerndach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Staudach-Egerndach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.