Bayern › Landkreis Traunstein ›Nußdorf
Hebesätze Nußdorf
In Nußdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Traunstein liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.
Ist der Hebesatz in Nußdorf hoch?
429 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 330 % fest. Damit liegt Nußdorf im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.162-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Nußdorf nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Nußdorf | 330 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Traunstein | 350 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −50 Prozentpunkte |
Von 35 Gemeinden im Landkreis Traunstein mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Nußdorf auf Platz 6, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Nußdorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Nußdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altenmarkt a.d.Alz | 330 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Chieming | 330 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Fridolfing | 330 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Seeon-Seebruck | 330 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Staudach-Egerndach | 330 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
Ein Rechenbeispiel für Nußdorf
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 330 %, also 11.030,25 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Nußdorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Nußdorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Nußdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Nußdorf?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Nußdorf?
Nußdorf setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Nußdorf hoch?
Der Median Landkreis Traunstein liegt bei 350 %. Nußdorf liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Nußdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.