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Rheinland-Pfalz Westerwaldkreis Stahlhofen am Wiesensee

Hebesätze Stahlhofen am Wiesensee

Westerwaldkreis · AGS 07143293 · 376 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Stahlhofen am Wiesensee ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Westerwaldkreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Stahlhofen am Wiesensee im Vergleich steht

Der Wert von 390 % ordnet Stahlhofen am Wiesensee im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.560 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.491-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Stahlhofen am Wiesensee im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stahlhofen am Wiesensee, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stahlhofen am Wiesensee 390 % Berichtsjahr 2024
Median Westerwaldkreis 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 192 Gemeinden im Westerwaldkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stahlhofen am Wiesensee auf Platz 164, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Stahlhofen am Wiesensee liegt

Gemeinden im Westerwaldkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stahlhofen am Wiesensee Grundsteuer B
Alsbach 390 % 0 Prozentpunkte 475 %
Heimborn 390 % 0 Prozentpunkte 465 %
Ailertchen 385 % −5 Prozentpunkte 490 %
Bad Marienberg (Westerwald) 395 % +5 Prozentpunkte 480 %
Borod 395 % +5 Prozentpunkte 475 %

Gewerbesteuer in Stahlhofen am Wiesensee an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Stahlhofen am Wiesensee selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Stahlhofen am Wiesensee noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stahlhofen am Wiesensee

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stahlhofen am Wiesensee?

Stahlhofen am Wiesensee setzt 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stahlhofen am Wiesensee?

470 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Stahlhofen am Wiesensee hoch?

Gemessen am Median Westerwaldkreis von 380 % liegt der Satz von Stahlhofen am Wiesensee 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Stahlhofen am Wiesensee durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Stahlhofen am Wiesensee
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.