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Rheinland-Pfalz Westerwaldkreis Bad Marienberg (Westerwald)

Hebesätze Bad Marienberg (Westerwald)

Westerwaldkreis · AGS 07143206 · 6.224 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Marienberg (Westerwald), Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
480 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

395 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Bad Marienberg (Westerwald) aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 480 %. Der Median Westerwaldkreis liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wie Bad Marienberg (Westerwald) zum Landesdurchschnitt liegt

Bad Marienberg (Westerwald) liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.623 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 103-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Bad Marienberg (Westerwald) im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Marienberg (Westerwald), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Marienberg (Westerwald) 395 % Berichtsjahr 2024
Median Westerwaldkreis 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 192 Gemeinden im Westerwaldkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Marienberg (Westerwald) auf Platz 167, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Bad Marienberg (Westerwald)

Gemeinden im Westerwaldkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Marienberg (Westerwald) Grundsteuer B
Borod 395 % 0 Prozentpunkte 475 %
Kaden 395 % 0 Prozentpunkte 500 %
Sessenbach 395 % 0 Prozentpunkte 480 %
Steinebach an der Wied 398 % +3 Prozentpunkte 465 %
Alsbach 390 % −5 Prozentpunkte 475 %

Gewerbesteuer in Bad Marienberg (Westerwald) an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Bad Marienberg (Westerwald) selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Bad Marienberg (Westerwald) noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Marienberg (Westerwald)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Marienberg (Westerwald)?

In Bad Marienberg (Westerwald) gilt ein Hebesatz von 395 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.202,88 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Marienberg (Westerwald)?

Bad Marienberg (Westerwald) setzt die Grundsteuer B auf 480 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Marienberg (Westerwald) hoch?

Gemessen am Median Westerwaldkreis von 380 % liegt der Satz von Bad Marienberg (Westerwald) 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Bad Marienberg (Westerwald) per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Bad Marienberg (Westerwald)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.