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Niedersachsen Landkreis Holzminden Stadtoldendorf

Hebesätze Stadtoldendorf

Landkreis Holzminden · AGS 03255034 · 5.765 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Stadtoldendorf, Stadt

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Stadtoldendorf beträgt 350 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Holzminden liegt bei 358 %, die Differenz beträgt 8 Prozentpunkte.

Wie Stadtoldendorf zum Landesdurchschnitt liegt

Stadtoldendorf liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 41 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 320-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Stadtoldendorf nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stadtoldendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stadtoldendorf 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Holzminden 358 % Berichtsjahr 2024 −8 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 32 Gemeinden im Landkreis Holzminden mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stadtoldendorf auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Holzminden mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stadtoldendorf Grundsteuer B
Arholzen 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Dielmissen 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Eimen 350 % 0 Prozentpunkte 345 %
Halle 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Heinade 350 % 0 Prozentpunkte 360 %

Ein Rechenbeispiel für Stadtoldendorf

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Stadtoldendorf nachzulesen ist

Stadtoldendorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Stadtoldendorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stadtoldendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stadtoldendorf?

In Stadtoldendorf gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stadtoldendorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 370 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Stadtoldendorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 358 %. Stadtoldendorf liegt 8 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Stadtoldendorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Stadtoldendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.