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Saarland Landkreis Neunkirchen Spiesen-Elversberg

Hebesätze Spiesen-Elversberg

Landkreis Neunkirchen · AGS 10043117 · 12.746 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
240 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Spiesen-Elversberg setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 395 %. Der Median Landkreis Neunkirchen liegt bei 450 %, die Differenz beträgt 55 Prozentpunkte.

Wie Spiesen-Elversberg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Spiesen-Elversberg im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 3 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 30-grösste von 52 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Spiesen-Elversberg nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Spiesen-Elversberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Spiesen-Elversberg 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neunkirchen 450 % Berichtsjahr 2024 −55 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 7 Gemeinden im Landkreis Neunkirchen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Spiesen-Elversberg auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Spiesen-Elversberg mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Neunkirchen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Spiesen-Elversberg Grundsteuer B
Eppelborn 425 % +30 Prozentpunkte 470 %
Illingen 445 % +50 Prozentpunkte 420 %
Merchweiler 450 % +55 Prozentpunkte 490 %
Ottweiler 455 % +60 Prozentpunkte 495 %
Neunkirchen 460 % +65 Prozentpunkte 450 %

Ein Rechenbeispiel für Spiesen-Elversberg

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Spiesen-Elversberg beschliesst

Spiesen-Elversberg legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Spiesen-Elversberg fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Spiesen-Elversberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Spiesen-Elversberg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Spiesen-Elversberg?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Spiesen-Elversberg hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 450 %. Spiesen-Elversberg liegt 55 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Spiesen-Elversberg selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Spiesen-Elversberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.