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Saarland Landkreis Neunkirchen Eppelborn

Hebesätze Eppelborn

Landkreis Neunkirchen · AGS 10043111 · 16.499 Einwohner

Gewerbesteuer
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

425 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Eppelborn aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 470 %. Der Median Landkreis Neunkirchen liegt bei 450 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Eppelborn zum Landesdurchschnitt liegt

Eppelborn liegt im höchsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 39 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 425 %. Innerhalb von Saarland steht die Gemeinde auf Platz 15 von 52, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 17-grösste von 52 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Eppelborn im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Eppelborn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Eppelborn 425 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Neunkirchen 450 % Berichtsjahr 2024 −25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte

Von 7 Gemeinden im Landkreis Neunkirchen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eppelborn auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Neunkirchen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Eppelborn Grundsteuer B
Illingen 445 % +20 Prozentpunkte 420 %
Merchweiler 450 % +25 Prozentpunkte 490 %
Ottweiler 455 % +30 Prozentpunkte 495 %
Spiesen-Elversberg 395 % −30 Prozentpunkte 395 %
Neunkirchen 460 % +35 Prozentpunkte 450 %

Was die Gewerbesteuer in Eppelborn konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 425 % Hebesatz sind 14.205,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Eppelborn, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Eppelborn noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eppelborn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eppelborn?

Eppelborn setzt 425 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.205,63 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eppelborn?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 470 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Eppelborn hoch?

Gemessen am Median Landkreis Neunkirchen von 450 % liegt der Satz von Eppelborn 25 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Eppelborn durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Eppelborn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.