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Bayern Landkreis Freyung-Grafenau Spiegelau

Hebesätze Spiegelau

Landkreis Freyung-Grafenau · AGS 09272149 · 3.806 Einwohner

Gewerbesteuer
305 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Spiegelau ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 305 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Freyung-Grafenau liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Spiegelau zum Landesdurchschnitt liegt

Spiegelau liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 13 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 305 %. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 146 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 794-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Spiegelau im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Spiegelau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Spiegelau 305 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freyung-Grafenau 340 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −75 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Freyung-Grafenau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Spiegelau auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Spiegelau mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Freyung-Grafenau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Spiegelau Grundsteuer B
Schönberg 310 % +5 Prozentpunkte 320 %
Eppenschlag 320 % +15 Prozentpunkte 340 %
Grainet 320 % +15 Prozentpunkte 330 %
Fürsteneck 330 % +25 Prozentpunkte 330 %
Hinterschmiding 330 % +25 Prozentpunkte 340 %

Gewerbesteuer in Spiegelau an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 305 % Hebesatz sind 10.194,63 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.506,88 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Spiegelau beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Spiegelau selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Spiegelau noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Spiegelau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Spiegelau?

305 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.194,63 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Spiegelau?

350 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Spiegelau hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 340 %. Spiegelau liegt 35 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Spiegelau selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Spiegelau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.