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Bayern Landkreis Freyung-Grafenau Fürsteneck

Hebesätze Fürsteneck

Landkreis Freyung-Grafenau · AGS 09272119 · 832 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Fürsteneck beträgt 330 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Freyung-Grafenau liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Fürsteneck bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Fürsteneck im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 330 % setzen bundesweit 429 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 581 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 2.005-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Fürsteneck im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fürsteneck, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fürsteneck 330 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Freyung-Grafenau 340 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Freyung-Grafenau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fürsteneck auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Fürsteneck liegt

Gemeinden im Landkreis Freyung-Grafenau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fürsteneck Grundsteuer B
Hinterschmiding 330 % 0 Prozentpunkte 340 %
Jandelsbrunn 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Neureichenau 330 % 0 Prozentpunkte 310 %
Saldenburg 330 % 0 Prozentpunkte 330 %
Schöfweg 330 % 0 Prozentpunkte 330 %

Gewerbesteuer in Fürsteneck an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 330 % ergibt das 11.030,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Fürsteneck selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Fürsteneck noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fürsteneck

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fürsteneck?

Der Hebesatz liegt bei 330 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.030,25 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fürsteneck?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 330 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Fürsteneck hoch?

Gemessen am Median Landkreis Freyung-Grafenau von 340 % liegt der Satz von Fürsteneck 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Fürsteneck. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Fürsteneck
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.