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Hessen Schwalm-Eder-Kreis Spangenberg, Liebenbachstadt

Hebesätze Spangenberg, Liebenbachstadt

Schwalm-Eder-Kreis · AGS 06634024 · 6.079 Einwohner

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
625 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
625 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Spangenberg, Liebenbachstadt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 625 %. Der Median Schwalm-Eder-Kreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wo Spangenberg, Liebenbachstadt im Vergleich steht

Der Wert von 450 % ordnet Spangenberg, Liebenbachstadt im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 135 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 391 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 267-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Spangenberg, Liebenbachstadt im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Spangenberg, Liebenbachstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Spangenberg, Liebenbachstadt 450 % Berichtsjahr 2024
Median Schwalm-Eder-Kreis 400 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Spangenberg, Liebenbachstadt auf Platz 26, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Spangenberg, Liebenbachstadt Grundsteuer B
Ottrau 450 % 0 Prozentpunkte 495 %
Knüllwald 440 % −10 Prozentpunkte 480 %
Malsfeld 440 % −10 Prozentpunkte 450 %
Gudensberg 430 % −20 Prozentpunkte 450 %
Felsberg 425 % −25 Prozentpunkte 660 %

Gewerbesteuer in Spangenberg, Liebenbachstadt an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 450 % macht daraus 15.041,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Spangenberg, Liebenbachstadt selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Spangenberg, Liebenbachstadt noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Spangenberg, Liebenbachstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Spangenberg, Liebenbachstadt?

450 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 15.041,25 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Spangenberg, Liebenbachstadt?

625 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Spangenberg, Liebenbachstadt hoch?

Im Vergleich zum Median Schwalm-Eder-Kreis von 400 % liegt Spangenberg, Liebenbachstadt 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Spangenberg, Liebenbachstadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Spangenberg, Liebenbachstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.