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Hessen Schwalm-Eder-Kreis Gudensberg

Hebesätze Gudensberg

Schwalm-Eder-Kreis · AGS 06634007 · 9.968 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Gudensberg, Stadt

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

430 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Gudensberg aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Schwalm-Eder-Kreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Gudensberg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Gudensberg im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 430 % setzen bundesweit 91 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 369 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 175-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Gudensberg im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gudensberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gudensberg 430 % Berichtsjahr 2024
Median Schwalm-Eder-Kreis 400 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 27 Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gudensberg auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Gudensberg

Gemeinden im Schwalm-Eder-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gudensberg Grundsteuer B
Felsberg 425 % −5 Prozentpunkte 660 %
Borken (Hessen) 420 % −10 Prozentpunkte 500 %
Edermünde 420 % −10 Prozentpunkte 465 %
Knüllwald 440 % +10 Prozentpunkte 480 %
Malsfeld 440 % +10 Prozentpunkte 450 %

Gewerbesteuer in Gudensberg an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 430 % ergibt das 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Gudensberg selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Gudensberg noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gudensberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gudensberg?

Gudensberg setzt 430 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.372,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gudensberg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gudensberg hoch?

Im Vergleich zum Median Schwalm-Eder-Kreis von 400 % liegt Gudensberg 30 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Gudensberg per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Gudensberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.