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Hebesätze Spaichingen
340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Spaichingen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Tuttlingen liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Spaichingen bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Spaichingen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 171-größte von 1.101 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Spaichingen nach Quelle
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Spaichingen | 340 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Tuttlingen | 340 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −40 Prozentpunkte |
Von 35 Gemeinden im Landkreis Tuttlingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Spaichingen auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Spaichingen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Spaichingen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Balgheim | 340 % | 0 Prozentpunkte | 330 % |
| Böttingen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Bubsheim | 340 % | 0 Prozentpunkte | 300 % |
| Buchheim | 340 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
| Deilingen | 340 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
Ein Rechenbeispiel für Spaichingen
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner für diese Gemeinde.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Spaichingen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Spaichingen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Aufkommen der Realsteuern in Spaichingen
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 11.290.232 Euro | 823 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 987.691 Euro | 72 Euro |
| Grundsteuer B | 1.829.303 Euro | 133 Euro |
| Grundsteuer A | 8.659 Euro | 1 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 13.714 | |
Je Einwohner flossen Spaichingen im Berichtsjahr 2024 823 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Baden-Württemberg liegt der Median bei 518 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Spaichingen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Spaichingen?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Spaichingen?
330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Spaichingen hoch?
Im Vergleich zum Median Landkreis Tuttlingen von 340 % liegt Spaichingen genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Spaichingen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.