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Hebesätze Sonnefeld
In Sonnefeld gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Landkreis Coburg liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Sonnefeld hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Sonnefeld im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 644-größte von 2.056 Gemeinden des Landes.
Sonnefeld im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Sonnefeld | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Coburg | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 17 Gemeinden im Landkreis Coburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sonnefeld auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Größen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Nachbarn von Sonnefeld mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Sonnefeld | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Ahorn | 380 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Ebersdorf b.Coburg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 335 % |
| Großheirath | 380 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Grub a.Forst | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Itzgrund | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
Gewerbesteuer in Sonnefeld an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit diesem Hebesatz ab.
Wer den Hebesatz in Sonnefeld beschließt
Zuständig für die Festsetzung ist Sonnefeld selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Sonnefeld noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Aufkommen der Realsteuern in Sonnefeld
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 3.254.838 Euro | 735 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 349.668 Euro | 79 Euro |
| Grundsteuer B | 626.846 Euro | 142 Euro |
| Grundsteuer A | 27.365 Euro | 6 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 4.430 | |
Je Einwohner flossen Sonnefeld im Berichtsjahr 2024 735 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Bayern liegt der Median bei 453 Euro.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sonnefeld
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sonnefeld?
Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sonnefeld?
330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Maßgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Sonnefeld hoch?
Sonnefeld liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Coburg von 380 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Sonnefeld per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.