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Thüringen Kyffhäuserkreis Sondershausen

Hebesätze Sondershausen

Kyffhäuserkreis · AGS 16065067 · 21.195 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Sondershausen, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
402 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
295 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Sondershausen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 402 %. Der Median Kyffhäuserkreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Sondershausen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Sondershausen im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 19-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Sondershausen nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sondershausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sondershausen 395 % Berichtsjahr 2024
Median Kyffhäuserkreis 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Kyffhäuserkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sondershausen auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Sondershausen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kyffhäuserkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sondershausen Grundsteuer B
Abtsbessingen 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
An der Schmücke 395 % 0 Prozentpunkte 411 %
Bad Frankenhausen/Kyffhäuser 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Bellstedt 395 % 0 Prozentpunkte 395 %
Etzleben 395 % 0 Prozentpunkte 400 %

Ein Rechenbeispiel für Sondershausen

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Sondershausen beschliesst

Sondershausen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Sondershausen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sondershausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sondershausen?

395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sondershausen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 402 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Sondershausen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Sondershausen liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Sondershausen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Sondershausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.