Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Sommersdorf

Hebesätze Sommersdorf

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071139 · 242 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Sommersdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Was der Wert für Sommersdorf bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Sommersdorf im zweiten Fünftel; der Satz von 350 % kommt insgesamt 880 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 156 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 669-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Sommersdorf nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sommersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sommersdorf 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sommersdorf auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sommersdorf Grundsteuer B
Alt Schwerin 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bollewick 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Feldberger Seenlandschaft 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Göhren-Lebbin 350 % 0 Prozentpunkte 492 %
Grapzow 350 % 0 Prozentpunkte 320 %

Ein Rechenbeispiel für Sommersdorf

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 350 % sind das 11.698,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Sommersdorf nachzulesen ist

Sommersdorf legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Sommersdorf fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sommersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sommersdorf?

Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sommersdorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Sommersdorf hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Sommersdorf liegt 30 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Sommersdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Sommersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.