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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Göhren-Lebbin

Hebesätze Göhren-Lebbin

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · AGS 13071043 · 642 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
492 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Göhren-Lebbin aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 492 %. Der Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 30 Prozentpunkte.

Wie Göhren-Lebbin zum Landesdurchschnitt liegt

Göhren-Lebbin liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 156 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 397-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Göhren-Lebbin im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Göhren-Lebbin, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Göhren-Lebbin 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 146 Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Göhren-Lebbin auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Göhren-Lebbin mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Göhren-Lebbin Grundsteuer B
Alt Schwerin 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bollewick 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Feldberger Seenlandschaft 350 % 0 Prozentpunkte 370 %
Grapzow 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Grischow 350 % 0 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Göhren-Lebbin an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Göhren-Lebbin beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Göhren-Lebbin selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Göhren-Lebbin noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Göhren-Lebbin

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Göhren-Lebbin?

In Göhren-Lebbin gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Göhren-Lebbin?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 492 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Göhren-Lebbin hoch?

Göhren-Lebbin liegt 30 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Mecklenburgische Seenplatte von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Göhren-Lebbin legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Göhren-Lebbin
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.