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Niedersachsen › Heidekreis ›Soltau

Hebesätze Soltau

Heidekreis · AGS 03358021 · 21.824 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Soltau, Stadt

Gewerbesteuer
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Soltau beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Heidekreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Soltau bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Soltau im höchsten Fünftel; der Satz von 420 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 716 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 82-größte von 941 Gemeinden des Landes.

Soltau im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Soltau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Soltau 420 % Berichtsjahr 2024 —
Median Heidekreis 400 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Heidekreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Soltau auf Platz 17, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Größe geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Soltau

Gemeinden im Heidekreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Soltau Grundsteuer B
Gilten 425 % +5 Prozentpunkte 475 %
Munster 430 % +10 Prozentpunkte 500 %
Walsrode 410 % −10 Prozentpunkte 375 %
Lindwedel 400 % −20 Prozentpunkte 520 %
Neuenkirchen 400 % −20 Prozentpunkte 450 %

Gewerbesteuer in Soltau an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 420 % sind das 14.038,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Soltau selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist maßgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Soltau noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Aufkommen der Realsteuern in Soltau

Istaufkommen der Realsteuern in Soltau, Berichtsjahr 2024
MerkmalBetragje Einwohner
Gewerbesteuer18.753.199 Euro833 Euro
davon Gewerbesteuerumlage1.562.766 Euro69 Euro
Grundsteuer B5.010.919 Euro223 Euro
Grundsteuer A246.921 Euro11 Euro
Einwohner am 31.12.202422.511

Je Einwohner flossen Soltau im Berichtsjahr 2024 833 Euro Gewerbesteuer zu — über dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Niedersachsen liegt der Median bei 468 Euro.

Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Soltau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Soltau?

Soltau setzt 420 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.038,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Soltau?

Die Grundsteuer B liegt bei 460 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Soltau hoch?

Der Median Heidekreis liegt bei 400 %. Soltau liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Soltau selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Soltau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.