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Niedersachsen Landkreis Helmstedt Söllingen

Hebesätze Söllingen

Landkreis Helmstedt · AGS 03154027 · 1.645 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Söllingen beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 410 %. Der Median Landkreis Helmstedt liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Söllingen hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Söllingen im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 578-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Söllingen im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Söllingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Söllingen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Helmstedt 400 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Helmstedt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Söllingen auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Helmstedt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Söllingen Grundsteuer B
Beierstedt 380 % 0 Prozentpunkte 410 %
Gevensleben 380 % 0 Prozentpunkte 410 %
Jerxheim 380 % 0 Prozentpunkte 410 %
Königslutter am Elm 380 % 0 Prozentpunkte 540 %
Lehre 380 % 0 Prozentpunkte 440 %

Was die Gewerbesteuer in Söllingen konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo die Festsetzung für Söllingen nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Söllingen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Söllingen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Söllingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Söllingen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Söllingen?

410 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Söllingen hoch?

Der Median Landkreis Helmstedt liegt bei 400 %. Söllingen liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Söllingen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Söllingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.