Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Niedersachsen Landkreis Helmstedt Königslutter am Elm

Hebesätze Königslutter am Elm

Landkreis Helmstedt · AGS 03154013 · 15.967 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Königslutter am Elm, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
540 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
540 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Königslutter am Elm beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 540 %. Der Median Landkreis Helmstedt liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Königslutter am Elm hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Königslutter am Elm im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 121-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Königslutter am Elm ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Königslutter am Elm, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Königslutter am Elm 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Helmstedt 400 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Helmstedt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Königslutter am Elm auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Königslutter am Elm

Gemeinden im Landkreis Helmstedt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Königslutter am Elm Grundsteuer B
Beierstedt 380 % 0 Prozentpunkte 410 %
Gevensleben 380 % 0 Prozentpunkte 410 %
Jerxheim 380 % 0 Prozentpunkte 410 %
Lehre 380 % 0 Prozentpunkte 440 %
Söllingen 380 % 0 Prozentpunkte 410 %

Was der Hebesatz in Königslutter am Elm in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Königslutter am Elm nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Königslutter am Elm noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Königslutter am Elm

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Königslutter am Elm?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Königslutter am Elm?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 540 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Königslutter am Elm hoch?

Der Median Landkreis Helmstedt liegt bei 400 %. Königslutter am Elm liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Königslutter am Elm. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Königslutter am Elm
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.