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Bayern Landkreis Rosenheim Söchtenau

Hebesätze Söchtenau

Landkreis Rosenheim · AGS 09187174 · 2.719 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Söchtenau aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Söchtenau bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Söchtenau im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.080-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Söchtenau im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Söchtenau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Söchtenau 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rosenheim 335 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Söchtenau auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Söchtenau mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Söchtenau Grundsteuer B
Griesstätt 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Aschau i.Chiemgau 350 % +10 Prozentpunkte 360 %
Babensham 350 % +10 Prozentpunkte 350 %
Bad Endorf 350 % +10 Prozentpunkte 375 %
Bernau a.Chiemsee 350 % +10 Prozentpunkte 350 %

Gewerbesteuer in Söchtenau an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Söchtenau beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Söchtenau selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Söchtenau noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Söchtenau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Söchtenau?

340 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.364,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Söchtenau?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 325 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Söchtenau hoch?

Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %. Söchtenau liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Söchtenau durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Söchtenau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.