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Bayern Landkreis Rosenheim Bernau a.Chiemsee

Hebesätze Bernau a.Chiemsee

Landkreis Rosenheim · AGS 09187118 · 7.115 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Bernau a.Chiemsee gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wo Bernau a.Chiemsee im Vergleich steht

Der Wert von 350 % ordnet Bernau a.Chiemsee im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.022 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 373-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Bernau a.Chiemsee vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bernau a.Chiemsee, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bernau a.Chiemsee 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rosenheim 335 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bernau a.Chiemsee auf Platz 26, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Bernau a.Chiemsee liegt

Gemeinden im Landkreis Rosenheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bernau a.Chiemsee Grundsteuer B
Aschau i.Chiemgau 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Babensham 350 % 0 Prozentpunkte 350 %
Bad Endorf 350 % 0 Prozentpunkte 375 %
Edling 350 % 0 Prozentpunkte 320 %
Kiefersfelden 350 % 0 Prozentpunkte 320 %

Wie viel Gewerbesteuer in Bernau a.Chiemsee anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Bernau a.Chiemsee und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Bernau a.Chiemsee ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bernau a.Chiemsee

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bernau a.Chiemsee?

Der Hebesatz liegt bei 350 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.698,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bernau a.Chiemsee?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bernau a.Chiemsee hoch?

Der Median Landkreis Rosenheim liegt bei 335 %. Bernau a.Chiemsee liegt damit 15 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Bernau a.Chiemsee selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Bernau a.Chiemsee
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.